Die Fach- und Ortskräfte sowie die Arbeitsmedizinerinnen und -mediziner sind Ansprechpartner für alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Landeskirche zu Themen im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Gesetzliche Grundlagen sind u.a. das Arbeitsschutzgesetz und Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), die die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit regeln.
Eine Präventionsvereinbarung zwischen der Evangelischen Kirche Deutschland (EKD) und den Berufsgenossenschaften sowie die Betreuungsvereinbarung zwischen der B-A-D GmbH (Berufsgenossenschaftlicher Arbeitsmedizinischer und Sicherheitstechnischer Dienst) setzt die staatlichen Gesetze im kirchlichen Bereich um.
Die Evangelische Fachstelle für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (EFAS) ist fachlich unterstützend und beratend für die Landeskirchen tätig.
Die Organisation und die sicherheitstechnische Betreuung in unserer Landeskirche erfolgt durch 2 Koordinatoren:
Der Koordinator für die Landeskirche der EKBO wird unterstützt von z.Z. sechs Orts- und Fachkräften für Arbeitssicherheit sowie von Arbeitsmedizinern über die B.A.D.-Zentren für die arbeitsmedizinische Betreuung.
Die Wahrnehmung der Aufgaben des Arbeits- und Gesundheitsschutzes erfordern eine zusätzliche Ausbildung, die durch die Verwaltungsberufsgenossenschaft für Ortskräfte (kleine Fachkraft) und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Bereich Technik) angeboten wird. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die sich durch die Ausbildung (Fachkundeerwerb) entsprechend qualifiziert haben, sind schriftlich zu bestellen.
Zu den Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit und der Ortskräfte (ASiG § 5-7, DGUV V2) gehören die Beratung und Unterstützung des Arbeitgebers bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung einschließlich der menschengerechten Gestaltung des Arbeitsplatzes. Dazu gehören u. a.:
Das spiegelt sich u. a. wider bei Beratungen mit den Verantwortungsträger der Einrichtungen und der Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen; bei Begehungen der Liegenschaften, in der Unterstützung bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, bei der Mitwirkung in Arbeitsschutzausschüssen sowie der Erfassung und Auswertung von Arbeitsunfällen, die unsererseits durchgeführt werden