Alle Arbeitgeber haben die Gefährdungen der versicherten Beschäftigten bei der Arbeit zu beurteilen.
Dazu verpflichtet das Arbeitsschutzgesetz. In der Gefährdungsbeurteilung ist das Risiko zu beurteilen, Maßnahmen zur Beseitigung der Gefährdungen abzuleiten und umzusetzen. Das Ergebnis ist zu dokumentieren.
Die Orts- und Fachkräfte, die Betriebsärztinnen und -ärzte (Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner) sowie die Aufsichtspersonen der Unfallversicherungsträger beraten den Arbeitgeber bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung.
Weitere Hinweise finden Sie unter Gefährdungsbeurteilung sowie weiterhin Handlungshilfen undFormulare.
Gefahrstoffe sind Stoffe, Gemische, Erzeugnisse und Materialien, die Gefährlichkeitsmerkmale aufweisen. Gefahrstoffe sind gekennzeichnet, z. B. explosionsgefährlich, hoch- oder leichtentzündlich, brandfördernd, sehr giftig, giftig, gesundheitsschädlich, ätzend, reizend oder umweltgefährlich. Gesetzliche Grundlage ist u. a. die Gefahrstoffverordnung.
Was gehört zu den Gefahrstoffen?
Das sind nicht nur Chemikalien, sondern dazu gehören z. B. Tonerstaub, Benzin (Ottokraftstoff), Holzstaub, Abflussreiniger, Spiritus. Schauen Sie in Ihrer Kirchengemeinde z. B. einmal auf Ihre Geschirrspüler-Tabs oder auf die Fitflasche. Dort finden Sie bestimmt auch einen der o.g. Hinweise mit Hilfe des Gefahrstoffkennzeichens. Gefahrstoffe sind (fast) überall vorhanden.
Was müssen Sie tun, wenn Sie Gefahrstoffe bei einer Tätigkeit einsetzen?
Wann ist das zu erstellen?
Und vergessen Sie nicht: Entsorgen Sie nicht mehr benötigte Mittel sach- und fachgerecht.
Hier finden Sie weitere Hinweise:
Die Definition für Gefange Räume ist in der ASR A 2.3 Fluchtwege und Notausgänge geregel:
3.6 Gefangener Raum ist ein Raum, der keinen direkten Zugang zu einem Flur hat und ausschließlich durch einen anderen Raum zugänglich ist.
Sie dürfen nur als Arbeits-, Bereitschafts-, Liege-, Erste-Hilfe-, Pausenräume und Kantinen genutzt werden.
Gefangene Räume (ASR A 2.3; 4.12) sind nur vertretbar, wenn:
Und Sie sollten daran denken, dass ggf. Feuerlöscher in der Nähe sind.
Eine Gefährdungsbeurteilung für Gefangene Räume (Brandschutz) ist zu erstellen.
Fassen Sie einen GKR-Beschluss über die Haupt- und Nebenfluchtwege, falls Sie keinen Flucht- und Rettungsplan haben. Dieser unterstützt die Evakuierung.
Für die Alarmierung und Evakuierung finden Sie Hinweise in der DGUV Information 205-033.
Sie stehen vor neuen Aufgaben und sind in den Gemeindekirchenrat gewählt worden? Damit übernehmen Sie eine Leitungsaufgabe für Ihre Kirchengemeinde. Sie steuern damit eine komplexe Organisation. Und dazu gehören auch Aufgaben der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes.Im GKR-Handbuch finden Sie für Aufgabe, die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz in Ihrer Kirchengemeinde zu steuern, entsprechende Hinweise.