Es wird zwischen Arbeits- und Wegeunfällen unterschieden.
Hinweise, was bei Arbeits- und Wegeunfällen versichert ist, finden Sie hier bzw. unten in den Verweisen. Dort finden Sie zusätzlich eine Übersicht Was tun bei Unfällen. Sie erhalten darin u.a. Informationen zur Unfallart, Informationen zur Anzeigepflicht der Unfälle,wer für die Dokumentation zuständig ist sowie wer Mitwirkungspflichten hat. Ergänzt wird dieser Teil durch die erforderlichen Kontaktdaten mit Hinweisen, welche Berufsgruppe bei welcher Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse versichert ist.
Unterstützt wird dies durch ein Schaubild Vom Unfall zur Unfallanzeige.
Unfallanzeigen (Arbeits- und Wegeunfälle) können Sie aus dem Internet herunterladen, z. B.
Für Kinder in Kindertagesstätten finden Sie eine Unfallanzeige für die Bundesländer
Hinweise zur Bearbeitung der Unfallanzeige finden Sie in der Sidebar in der Übersicht Was tun bei Unfällen.
Ihre Unternehmensnummer erfragen Sie in ihrem zuständigen Personalbüro des Kirchlichen Verwaltungsamtes oder bei Ihren Personalsachbearbeiter.
Die Unfallanzeige ist von der MAV zu unterzeichnen und in Kopie an die Sifa zu schicken.
Weitere Hinweise unter Unterweisung