In unseren Kirchengemeinden gibt es viele unterschiedliche Aufgabengebiete. Dazu gehört nicht nur der Betrieb unserer oftmals eindrucksvollen Kirchen. Für viele Kirchengemeinden (dieser Begriff steht als Synonym auch für andere Rechtsträger) sind auch weitere Gebäude zu bewirtschaften, wie Gemeinde- oder Miethäuser, Begegnungsstätten, Zeltlager u.a.
Wichtige Aspekte sind auch das Gemeindeleben mit seinen vielfältigen Gruppenaktivitäten, mit Kindern und Jugendlichen, Familien, Senioren, Chören oder ökumenischer Arbeit. Auch der Um- und Ausbau, die Sanierung der Gebäude gehören zu den Aufgaben in Ihrer Kirchengemeinde.
In allen diesen Bereichen sind viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig, um das Gemeindeleben attraktiv und aktiv zu gestalten. Dazu gehören nicht nur die Beschäftigten, sondern auch die Ehrenamtlichen! Sie beauftragen auch Fremdfirmen, die ihr Fachwissen mitbringen, um Aufgaben sachgerecht durchzuführen. Diese Menschen sind zu schützen. Versichert sind die Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen der Kirchengemeinden i. d. R. bei der VBG.
In den Verweisen unten Sie Broschüren, Arbeitshilfen oder Betriebsanweisungen, die Sie für Ihre Kirchengemeinden nutzen können. Wir haben für Sie eine Handlungshilfe für Tätigkeiten in kirchlichen Einrichtungen erarbeitet. Diese gibt Ihnen Hinweise zu verschiedenen Tätigkeiten z. B. bei Arbeiten in der Grünpflege. In dieser Handlungshilfe finden Sie verschiedene Geräte/Tätigkeiten mit dazugehörenden Hinweisen, das erforderliche Mindestalter und welche Persönliche Schutzausrüstung für die Benutzung der Geräte erforderlich ist. Eine weitere Handlungshilfe zur Trägerverantwortung erfasst im Gesamtumfang das Management in einer Kirchengemeinde. Bei der Bearbeitung der Handlungshilfe werden Sie schnell feststellen, dass einiges oder vieles in der Kirchengemeinde vorhanden ist, vielleicht aber noch nicht dokumentiert. Stellen Sie an Hand der Handlungshilfe fest, wo Sie noch Handlungsbedarf haben - gemeinsam mit Ihrer Orts-/Fachkraft. Sie können Ihren sicherheitstechnischen Betreuungsbedarf bei Ihrer Orts-/Fachkraft anmelden.