Friedhof

Im Gebiet unserer Landeskirche gibt es ca. 902 Friedhöfe, die sich in der Trägerschaft einer evangelischen Kirchengemeinde oder einer anderen evangelischen Körperschaft befinden. Der jeweilige Friedhofsträger muss für diesen Bereich die technischen, organisatorischen oder persönlichen Voraussetzungen schaffen, damit ein sicherer Arbeitsablauf gesichert ist. Dazu gehören neben der Bewirtschaftung eines Friedhofes u. a. auch die ordnungsgemäße Einrichtung und Ausstattung der Arbeitsstätten (u. a. Werkstatt, Leichenhalle, Kirche, Glockentürme), das Bereitstellen von geeigneten Maschinen, Geräten und Verbaumaterial, die Erste Hilfe muss gewährleistet sein genauso wie die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen und die Unterweisung der Beschäftigten sowie das Erstellen von Betriebsanweisungen. Das gilt für alle Arbeitsplätze auf dem Friedhof bis hin zur Friedhofsverwaltung.

Der Arbeitgeber muss Sorge dafür tragen, dass

  • die Beschäftigten entsprechend ihrer Tauglichkeit eingesetzt werden,
  • für Hygiene und Hautschutz gesorgt werden muss
  • geeignete Persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung steht,
  • der Umgang mit Verstorbenen und deren Überresten bekannt sein muss,
  • beim Aushub von Gräbern (einschließlich Bodenverhältnisse, Verbaumaterial, geeignete Maschinen und Geräte) sachkundig vorgegangen werden muss,
  • die Vorschriften für die Abwicklung der Trauerfeier bekannt sein müssen,
  • für die Standsicherheitsprüfung in unserer Landeskirche EKBO die BIV-Richtlinie anzuwenden ist,
  • die Friedhofsplanung Aspekte der wirtschaftlichen als auch des sicheren und störungsfreien Erdbestattungsbetriebes enthalten muss.

Alle Arbeiten sind sach- und fachkundig auszuführen! Die Mitarbeitenden auf dem Friedhof oder beauftragter Fremdfirmen müssen mit den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und den allgemein anerkannten Regeln der Technik vertraut sein. Hinweis: Für einen Baumschnitt beauftragen Sie eine Firma.

In unserer Landeskirche EKBO gibt es das Kirchengesetz für evangelische Friedhöfe. Darin werden alle Bestimmungen für die Friedhöfe wie z. B. die Rechtsstellung, Ordnungsvorschriften, Bestattungen, Nutzungsrechte sowie Haushalt und Gebühren geregelt. Unter anderem ist  geregelt, das für die Standsicherheitsprüfung der Grabmale das Regelwerk für die Errichtung und Prüfung der Grabmale lt. BIV-Richtlinie anzuwenden ist. Geregelt ist dies im o. g.  Kirchengesetz unter § 40 - Errichtung und Standsicherheit. Wie die Gräber erworben, gepflegt und unterhalten werden, regelt zudem die jeweilige Friedhofssatzung.

Die im Auftrag des Friedhofsträgers auf dem Friedhof Tätigen (Friedhofsangestellte, ehrenamtlich Tätige) sind in der Regel bei der Sozialversicherung Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) versichert.

Broschüren, Handlungshilfen u. a.

Betriebsanweisungen

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