Lärm begegnen wir in allen Berufsgruppen der Kirchengemeinden, mehr oder minder über eine längere Zeit (Expositionszeit). Lärm gehört zu den häufigsten Gefährdungen am Arbeitsplatz und ist jedes nicht gewünschtes lautes Geräusch. Lärm nehmen wir subjektiv auf – laute Musik z. B. regt manche Menschen auf, andere finden sie schön. Doch was ist Lärm? Laut der Bundesanstalt für Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin ist Lärm hörbarer Schall, der die Gesundheit schädigen sowie das körperliche und/oder seelische Wohlbefinden des Menschen beeinträchtigen kann. Dazu gehören z. B. Maschinengeräusche, Ton oder Knall.
„Geräusche entstehen durch Schwingungen und breiten sich in der Luft als Schallwellen aus. Die Stärke des Schalls, also die Lautstärke, kann man messen. Die Messgröße heißt Schalldruck, der angezeigte Messwert ist der Schalldruckpegel und wird in Dezibel (dB) angegeben. Ein Schallereignis stellt sich als kleinste Druckschwankung um den atmosphärischen Luftdruck dar; diese Schwingung wird vom Gehör wahrgenommen. Das Lautstärkeempfinden eines Schallereignisses wird dabei grundsätzlich durch ebendiesen Schalldruck und zudem durch die Frequenz bestimmt. Die Frequenz (Anzahl der Schwingungen pro Sekunde) bedingt die 'Tonhöhe'. Je höher die Frequenz, desto höher wird der Ton (oder das Geräusch) wahrgenommen.“ Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Haben Sie Probleme mit Lärm? Lärm lässt sich messen. Und wieviel Lärm Sie aushalten müssen, ist geregelt genauso wie geregelt ist, welche Schutzmaßnahmen anzuwenden sind. Übrigens, der Schalldruckpegel wird in Dezibel (dB) gemessen.
Aus der Lärmtabelle können Sie entnehmen, wieviel dB bei bestimmten Geräuschen entstehen. Die Dauer des Lärms (Zeitfaktor) spielt ebenfalls eine Rolle.
Hinweis: Umgang mit Dezibel
10 dB(A) aufwärtst bedeutet eine empfundene Verdoppelung der Lautstärke
10 dB(A) abwärts bedeutet eine empfundene Halbierung der Lautstärke
3 dB(A) aufwärts bedeutet Verdoppelung der Gehörgefährdung Quelle: BG RCI A1.8
Gesetzliche Grundlage ist die Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen
Die ASR A 3.7 beschreibt zusätzliche Vorgaben. Dazu gehört u. a. die Extra-aurale (das Gehör betreffende) Lärmwirkung, die sich z. B. zeigt in physiologischen und psychischen Reaktionen über das Nervensystem des Menschen, z. B. durch Stressreaktionen (die u. U. auch zu chronischen Problemen führen können). Eine weitere Wirkung, ist die reversible Hörminderung (Vertäubung). Ziel der ASR A 3.7 ist die Reduzierung des Schalldruckpegels. U. a. enthält die ASR A 3.7 eine Tabelle mit den zulässigen Schallabsortionsgraden. Beachten Sie, dass Sie ggf. Gefährdungsbeurteilungen überarbeiten oder anpassen müssen.
Wenn Sie konkrete Probleme haben, ist Ihr/Ihre erste/r Ansprechpartner/in die Orts- bzw. Fachkraft für Arbeitssicherheit. Sie kann Sie beraten, sie hilft Ihnen, eine spezielle Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und hilft Ihnen, die geeigneten Maßnahmen zur Abstellung der Gefährdung Lärm zu finden.
Oft finden bei Begehungen die Orts- und Fachkräfte in unseren Arbeitsstätten alte oder ungeprüfte Leitern. Bei diesen sind Sprossen kaputt, Befestigungen nicht mehr in Ordnung, sie sind nicht standfest oder aus Holz – kurz gesagt, die Gebrauchsfähigkeit ist nicht mehr gegeben. Bei der Benutzung von Leitern ist auch der Fußboden wegen der Standfähigkeit ein Kriterium.
Auf Leitern arbeiten – gefährlich? Leider ja. Die Anzahl der Leiterunfälle beträgt in Deutschland jährlich rund 23500. Und ca. jeder 16. Leiterunfall endet mit schweren Verletzungen oder sogar tödlich.
Im kirchlichen Bereich sind besonders Hausmeisterinnen, Küster oder auch Ehrenamtliche betroffen.
Stellen Sie sich die Frage, ob Sie Ihre Leiter richtig handhaben? Achten Sie auf die Standsicherheit? Beachten Sie die Piktogramme auf der Leiter? Falsche Handhabung und fehlende Standsicherheit sind die häufigsten Ursachen für Leiterunfälle. Wenn Sie eine Leiter benutzen oder kaufen wollen, sollten Sie in erster Linie bei der Auswahl berücksichtigen, für welchen Zweck die Leiter benutzt werden soll. Davon ist die Wahl, welche Leiter/Tritt Sie anschaffen oder benutzen wollen, abhängig.
Insbesondere für Anlege- und Mehrzweckleitern wurde seit 1.1.2018 eine überarbeitete Leitnorm (DIN EN 131) in Kraft gesetzt, die alle tragbaren Anlegeleitern mit einer Leiterlänge von über 3 m betrifft. Diese müssen eine größere Standbreite aufweisen, um die Standfestigkeit zu verbessern. Auch Mehrzweckleitern mit einem aufgesetzten Schiebeleiterteil betrifft das. Unterschieden wird nach Nutzungsgruppen: Es wird zwischen gewerblichen und privaten Gebrauch unterschieden. Sie können es an den Piktogrammen auf der Leiter erkennen.
Was machen Sie mit ihren alten Leitern? Diese können weiterverwendet werden. Sie müssen je nach Arbeitsauftrag die Sicherheit gewährleisten. Die Prüfung der Leiter muss durch befähigte Personen erfolgen.
Erstellen Sie eine Gefährdungsbeurteilung. Nachrüstungen für die Standsicherheit sind möglich.
Informationen zu Leitern finden Sie z. B. in der DGUV Info 208-016 sowie iin der Broschüre der EFAS „Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten“.