Unsere Homepage wird z. Z. überarbeitet. Bitte haben Sie Verständnis für diese Übergangszeit. Für Hinweise und Anregungen wenden Sie sich an folgende Telefon-Nr.: 01754896808 oder an monika.frenzel@gemeinsam.ekbo.de. Danke.
Wenn Du ein Haus baust, so mache ein Geländer auf Deinem Dache, damit Du nicht Blutschuld auf Dein Haus lädst, wenn jemand herunterfällt. (5. Buch Mose, Kapitel 22, Vers 8)
Entscheidungen, die Sie im Kirchenvorstand zur Gestaltung des Gemeindelebens treffen, haben auch immer Auswirkungen auf die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten und Ehrenamtlichen.
In unserer Landeskirche sind auch Kirchengemeinden Träger von Kindertageseinrichtungen oder Integrativkindergärten. Die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern erfolgt von pädagogischen Fachkräften, Heilerziehern oder Sozialpädagogen.
Viele Kirchengemeinden u. a. Rechtsträger haben Friedhöfe. Um einen sicheren Arbeitsablauf zu schaffen, muss der Friedhofsträger die technischen, organisatorischen und persönlichen Voraussetzungen für einen sicheren Arbeitsablauf schaffen.
Unterweisen Sie regelmäßig? Durch Unterweisungen kann man das Verhalten der Beschäftigten gezielt steuern. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die auf den Arbeitsbereich und den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind, aber auch über das bestimmungsgemäße Betreiben der Arbeitsstätte.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu sorgen. Das legen u. a. das Arbeitsschutzgesetz und die DGUV-Vorschrift 1 fest. Das wichtigste Instrument für die Durchführung ist die Gefährdungsbeurteilung.
Mehr als 10.000 Schülerinnen und Schüler besuchen die 32 Schulen und 16 Horte an 24 Standorten in Berlin und Brandenburg. Beschäftigt sind über 1.200 Mitarbeitende. Damit ist die Evangelische Schulstiftung die größte freie Bildungsträgerin der Region. Unsere Schulen sind offen für alle Kinder, unabhängig von ihrer ethnischen, sozialen und religiösen Herkunft.